JB Verpackungs-GmbH & Co. KG, Kirchlengern (Weststraße 15, 32278 Kirchlengern). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hans Brölhorst GmbH & Co. KG in Kirchlengern am 15.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
JB Verpackungs-GmbH & Co. KG, Kirchlengern (Weststraße 15, 32278 Kirchlengern). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2007 mit der Hans Brölhorst GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchlengern (AG Bad Oeynhausen HRA 4890) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.