HRB 19349: JCC Independent GmbH, Meerbusch, Unter der Mühle 66, 40667 Meerbusch. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Onescrap GmbH nunmehr mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRB 21339) am 27.11.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 19349: JCC Independent GmbH, Meerbusch, Unter der Mühle 66, 40667 Meerbusch. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.11.2020 mit der Onescrap GmbH mit Sitz in Monheim (Amtsgericht Düsseldorf HRB 82083) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19349: JCC Independent GmbH, Meerbusch, Unter der Mühle 66, 40667 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 9. Juni 2017. Geschäftsanschrift: Unter der Mühle 66, 40667 Meerbusch. Gegenstand: Erbringung von Unternehmensberatungs- und Managementdienstleistungen, Erwerben, Halten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Rohstoffen und Wertpapieren, sowie Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Jürgenschellert, Daniel, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.