HRB 205815: JDB Baustoffhandel GmbH, Breddorf, Am Brink 6, 27412 Breddorf. Einzelprokura: Drewes, Hans-Joachim, Breddorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205815: JDB Baustoffhandel GmbH, Breddorf, Am Brink 6, 27412 Breddorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205815: JDB Baustoffhandel GmbH, Breddorf, Am Brink 6, 27412 Breddorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2016. Geschäftsanschrift: Am Brink 6, 27412 Breddorf. Gegenstand: Der Handel mit Baumaschinen, Bau- und Betriebsstoffen aller Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Drewes, Manuela, Breddorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Manuela Drewes, Breddorf, * ‒.‒.‒‒, als Inhaberin des unter der Firma "Drewes Baustoffhandel e.K." mit Niederlassung in Breddorf (AG Tostedt HRA 201425 ) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.08.2016 nebst Ergänzung vom 02.11.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.