JEMEHA GmbH, Buchholz, Hermann-Burgdorf-Str. 74, 21244 Buchholz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jens Meier Zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH am 28.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
JEMEHA GmbH, Buchholz, Hermann-Burgdorf-Str. 74, 21244 Buchholz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der Jens Meier Zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 91527) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.