HRB 10214: JEPA GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2020 mit der Volumax Logistics GmbH mit Sitz in Senden (Amtsgericht Coesfeld HRB 15873) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10214: JEPA GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.02.2020 mit der GS-Advisory GmbH mit Sitz in Senden (Amtsgericht Coesfeld, HRB 10593) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10214: JEPA GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.02.2020 mit der Spermann Fahrzeugbau GmbH mit Sitz in Ochersleben (Amtsgericht Stendal, HRB 26359) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10214: JEPA GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.01.2020 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.01.2020 mit der GS-Deutschland SE mit Sitz in Senden (Amtsgericht Coesfeld, HRB 14203) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10214: JEPA GmbH, Senden, Am Dorn 12, 48308 Senden. Der mit der GS Consulting GmbH & Co.KG, Senden (AG Coesfeld HRA 6139) am 04.12.2012 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 26.07.2016 zum 31.12.2016 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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