HRB 235732: JES Ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH, Dachau, Mittermayerstraße 21, 85221 Dachau. Einzelprokura: Spotka, Jaroslava, Dachau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 235732: JES Ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH, Dachau, Mittermayerstraße 21, 85221 Dachau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Spotka, Jaroslava, Dachau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Spotka, Erwin, Dachau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 235732: JES Ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH, Dachau, Mittermayerstraße 21, 85221 Dachau. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2018 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Ambulante Alten- und Krankenpflege, sowie Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 235732: JES Ambulante Alten- und Krankenpflege GmbH, Dachau, Mittermayerstraße 21, 85221 Dachau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2017. Geschäftsanschrift: Mittermayerstraße 21, 85221 Dachau. Gegenstand des Unternehmens: Nichtmedizinische, ambulante Alten- und Krankenpflege, sowie Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Spotka, Jaroslava, Dachau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens JES Ambulante Alten- und Krankenpflege e.K. mit dem Sitz in Dachau (Amtsgericht München HRA 107557) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.