HRB 212426: JF Gewerbeimmobilien GmbH, Ganderkesee, Birkenallee 41 a, 27777 Ganderkesee. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.10.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 212426: JF Gewerbeimmobilien GmbH, Ganderkesee, Birkenallee 41 a, 27777 Ganderkesee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2017 mit Änderung vom 07.09.2017. Geschäftsanschrift: Birkenallee 41 a, 27777 Ganderkesee. Gegenstand: Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an anderen Gesellschaften und das Halten und Verwalten eigenen Grundbesitzes und beweglicher Vermögensgegenstände sowie die Erledigung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fleischer, Jörg, Ganderkesee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der W & F Franke Schwerlast, Internationale Spedition GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen, HRB 17879 HB) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.08.2017 nebst Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 07.09.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.