HRB 49399: JFC Deutschland GmbH, Düsseldorf, Theodorstraße 293, 40472 Düsseldorf. Prokura erloschen: Chikatsu, Takuyuki, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Nagura, Yukitada, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 49399: JFC Deutschland GmbH, Düsseldorf, Theodorstraße 293, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Saijo, Tamaki, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ogawa, Toshiyuki, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 49399: JFC Deutschland GmbH, Düsseldorf, Theodorstraße 293, 40472 Düsseldorf. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Chikatsu, Takuyuki, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 49399: JFC Deutschland GmbH, Düsseldorf, Theodorstraße 293, 40472 Düsseldorf. Prokura erloschen: Watanabe, Junya, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Horino, Ryuji, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 49399: JFC Deutschland GmbH, Düsseldorf, Theodorstraße 293, 40472 Düsseldorf. Der mit der JFC International (Europe) GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 20082) am 05.04.2004 abgeschlossene Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag ist durch Vertrag mit Wirkung zum 31.03.2017 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der JFC International (Europe) GmbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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