JGM Meß- und Regelsysteme Beteiligungs GmbH, Münster, (Tannenhofallee 9, 48155 Münster).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma J. G. Merckens Meß- und Regelsysteme GmbH mit Sitz in Münster am 06.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
JGM Meß- und Regelsysteme Beteiligungs GmbH, Münster, (Tannenhofallee 9, 48155 Münster).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2009 mit der J.G. Merckens Meß- und Regelsysteme GmbH mit Sitz in Münster (HRB 12226, Amtsgericht Münster) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.