JHM Hotel Management GmbH, Kassel, Obere Königsstr. 28a, 34117 Kassel. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
JHM Hotel Management GmbH, Kassel, Obere Königsstr. 28a, 34117 Kassel. Schreiben vom 05.06.2013.Sehr geehrter Herr Meinardus,In obiger Sache beabsichtigt das Gericht, die Gesellschaft nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister zu löschen.Das Insolvenzverfahren (165 IN 81/01) ist mangels Masse aufgehoben worden und es ergibt sich aus dem Gutachten vom 10.11.2010, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist.Hiernach ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft kein (Aktiv-) Vermögen mehr besitzt.Sie haben die Möglichkeit, gegen die Löschungsabsicht innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe dieses Schreibens Widerspruch zu erheben. Dieser kann nur damit begründet werden, dass die Gesellschaft noch (Aktiv-) Vermögen besitzt oder dass die Gesellschaft noch an Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art beteiligt ist, von deren Ergebnis sie eine günstigere Entwicklung ihrer Vermögenslage erwarten kann. Der Widerspruch ist zu begründen und die behaupteten Tatsachen sind glaubhaft zu machen. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein Widerspruch, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.Friedrich-Schlitt, Rechtspflegerin