HRB 35942: JJM GmbH, Leipzig, Täubchenweg 88, 04317 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.472,00 EUR auf 31.250,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 31.250,00 EUR.
HRB 35942: JJM GmbH, Leipzig, Täubchenweg 88, 04103 Leipzig. Berichtigung der Geschäftsanschrift: Täubchenweg 88, 04317 Leipzig.
HRB 35942: JJM GmbH, Leipzig, Täubchenweg 88, 04103 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.778,00 EUR auf 27.778,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 27.778,00 EUR.
HRB 35942: JJM GmbH, Leipzig, Täubchenweg 88, 04103 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2018. Geschäftsanschrift: Täubchenweg 88, 04103 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Farben und Lacken sowie der Handel mit Textilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Jurack, Fabian, Leipzig, * ‒.‒.‒‒; Jürgens, Marcel, Leipzig, * ‒.‒.‒‒; Mann, Sebastian, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der J & J OHG, mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 18236).
HRA 18236: J & J OHG, Leipzig, Täubchenweg 88, 04317 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die JJM GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 35942) beschlossen. Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Handelsregister.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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