HRB 6062: JK Media GmbH, Koblenz, Marienfelder Straße 52, 56070 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: JK Media Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung bei der JK Media Vermögensverwaltung GmbH & Co KG (AG Koblenz, HRA 21921).
HRB 6062: JK Media GmbH, Koblenz, Marienfelder Straße 52, 56070 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreye, Jürgen, Waldesch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6062: JK Media GmbH, Koblenz, Marienfelder Straße 52, 56070 Koblenz. Bestellt als Geschäftsführer: Kreye-Leder, Ellen, Kaltenengers, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6062: JK Media GmbH, Koblenz, Marienfelder Straße 52, 56070 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft) beschlossen. Wohnort geändert; weiterhin Geschäftsführer: Kreye, Jürgen, Waldesch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
JK Media GmbH, Koblenz, Marienfelder Str. 52, 56070 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Marienfelder Straße 52, 56070 Koblenz. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption und Realisierung von Druck-, Medien- und Werbemaßnahmen aller Art, sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Betreuung von Grundstücken, Liegenschaften, Baulichkeiten und Anlagen aller Art sowie die Durchführung aller für diese Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft kann sich an anderen gleichartigen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen.