HRB 99027: JK Vermögens SE, Wipperfürth, August-Mittelsten-Scheid-Straße 23, 51688 Wipperfürth. Nicht mehr Geschäftsführender Direktor: Kemmerich, Werner Ludwig, Wipperfürth, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführender Direktor: Kemmerich, Anja, Wipperfürth, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 99027: JK Vermögens SE, Wipperfürth, August-Mittelsten-Scheid-Straße 23, 51688 Wipperfürth. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 30.07.2019. Geschäftsanschrift: August-Mittelsten-Scheid-Straße 23, 51688 Wipperfürth. der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden oder diesem Zweck dienenden Geschäfte. 120.000,00 EUR. Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei geschäftsführende Direktoren gemeinschaftlich oder durch einen geschäftsführenden Direktor in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführender Direktor: Kemmerich, Werner Ludwig, Wipperfürth, * ‒.‒.‒‒; Schuy, Heike, Wipperfürth, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der JK Vermögens AG, Wipperfürth (Amtsgericht Köln - HRB 98384 -) nach Maßgabe des Umwandlungsplanes und des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.