JK-Licht GmbH, Windhagen, Köhlershohner Str., 53567 Windhagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2010 mit der JK-International GmbH mit Sitz in Windhagen (Amtsgericht Montabaur HRB 14582) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53578 Windhagen
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH