Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 07.06.2024
(511 IN 4/21) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. |
a)
06.08.2024
Aakmann |
HRB 201350: JLO Schiffahrtsverwaltungs GmbH, Leer, Ledastraße 17, 26789 Leer (Ostfriesland). Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (511 IN 4/21) vom 13.09.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 201350: JLO Schiffahrtsverwaltungs GmbH, Leer, Ledastraße 17, 26789 Leer (Ostfriesland). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Daniel, Bremen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Lundehn, Sven, Bremen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 201350: JLO Schiffahrtsverwaltungs GmbH, Leer, Ledastraße 17, 26789 Leer (Ostfriesland). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2019 mit der Eagle Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRB 202290) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2019 mit der Esmerla Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRB 203161) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2019 mit der Kestrel Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRB 202432) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 201350: JLO Schiffahrtsverwaltungs GmbH, Leer, Ledastraße 17, 26789 Leer (Ostfriesland). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2019 mit der Eider Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leer (HRB 202264, Amtsgericht Aurich) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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