HRB 261392:JMC Marketing Consult GmbH, Emmendingen, Vogesenstraße 1/6, 79312 Emmendingen.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
JMC Marketing Consult GmbH, Emmendingen, Vogesenstraße 1/6, 79312 Emmendingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam . Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vertretungsbefugnis geändert bei Liquidator: Jitten, Roman Frank, Emmendingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
JMC Marketing Consult GmbH, Teningen, Neudorfstr. 16, 79331 Teningen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Emmendingen. Neue Geschäftsanschrift: Vogesenstraße 1/6, 79312 Emmendingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Jitten, Roman Frank, Emmendingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
JMC MedConsult GmbH, Teningen, Neudorfstr. 16, 79331 Teningen.Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: JMC Marketing Consult GmbH. Geschäftsanschrift: Neudorfstr. 16, 79331 Teningen. Gegenstand geändert; nun: Der Groß- und Einzelhandel mit Artikeln aus den Bereichen Sport und Freizeit sowie die Unternehmensberatung. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Golf & Country GmbH", Teningen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 261393) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.