HRA 8067 FL: JN Thomsen GmbH & Co. KG, Handewitt, Heideland West 2, 24976 Handewitt. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Liquidator: 2. Thomsen, Karla, * ‒.‒.‒‒, Lanballig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: JNT Verwaltungs GmbH; von der Vertretung ausgeschlossen. Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.09.2015 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 8067 FL: JN Thomsen GmbH & Co. KG, Handewitt, Heideland West 2, 24976 Handewitt (Der Betrieb einer Glaserei.). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Glas Thomsen GmbH mit Sitz in Handewitt (Amtsgericht Flensburg, HRB 3240 FL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.06.2013. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. JNT Verwaltungs GmbH, Handewitt (Amtsgericht Flensburg, HRB 9994 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihren alleinvertretungberechtigten Geschäftsführer geltenden Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. JNT Verwaltungs GmbH, Handewitt (Amtsgericht Flensburg, HRB 9994 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihren alleinvertretungberechtigten Geschäftsführer geltenden Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.