Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
|
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr,
Dauer der Gesellschaft, Stammkapital, Bekanntmachungen,
Kapitalrücklage) beschlossen. |
a)
03.01.2024
Grawunder |
HRB 19678:JOKO Verwaltungs GmbH, Quakenbrück, Artlandstraße 73, 49610 Quakenbrück.In Ergänzung der Eintragung lfd. Nr. 3 vom 12.08.2014 nachgetragen: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2014 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Seniorgesellschafter) sowie in § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 19678:JOKO Verwaltungs GmbH, Quakenbrück, Artlandstraße 73, 49610 Quakenbrück.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2014 mit Ergänzung vom 14.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2014 mit der QUAKO Verwaltungs GmbH mit Sitz in Quakenbrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 19929) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 19678:JOKO Verwaltungs GmbH, Quakenbrück, Artlandstraße 73, 49610 Quakenbrück.Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Stammkapital, Bekanntmachungen, Kapitalrücklage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.991,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Quako Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Osnabrück HRB 19929) beschlossen. 112.991,00 EUR.