HRB 213535: JOWO-Systemtechnik AG, Delmenhorst, Lange Wand 12, 27753 Delmenhorst. Die Hauptversammlung vom 26.01.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 5 (Vinkulierung der Aktien) und § 10 (Hauptversammlung) beschlossen.
HRB 213535: JOWO-Systemtechnik AG, Delmenhorst, Lange Wand 12, 27753 Delmenhorst. Die Hauptversammlung vom 02.07.2019 hat die Änderung der Satzung in § § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapials), 10 (Hauptversammlung und 13 (Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 213535: JOWO-Systemtechnik AG, Delmenhorst, Lange Wand 12, 27753 Delmenhorst. Die Hauptversammlung vom 17.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 10 (Hauptversammlung) und 13 (Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 213535: JOWO-Systemtechnik AG, Delmenhorst, Lange Wand 12, 27753 Delmenhorst. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Lange Wand 12, 27753 Delmenhorst. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Planung und Handel mit elektrischen und optischen Steckverbindungen und Systemgeräten für den Einsatz in Luftfahrt, Industrie, Militär, Unterwasserbereich und explosionsgefährdetem Bereich sowie der dazugehörigen Verkabelung und Dienstleistung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Donath, Christoph, Stuhr, * ‒.‒.‒‒; Drenske, Michael, Großenkneten, * ‒.‒.‒‒; Weber, Michael, Vechta, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Winterboer, Michael, Ganderkesee, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der JOWO-Systemtechnik GmbH, Delmenhorst (Amtsgericht Oldenburg HRB 140482) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 140482: JOWO-Systemtechnik GmbH, Delmenhorst, Lange Wand 12, 27753 Delmenhorst. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (Amtsgericht Oldenburg HRB 213535) formwechselnd umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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