HRB 739019: JP Beteiligungs Holding GmbH, Pfullingen, Sandwiesenstraße 2, 72793 Pfullingen. Eintragung lfd. Nr. 4 Sp.6 b berichtigt: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Prettl Kabel und Verdrahtungssysteme GmbH", Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin HRB 2946 NP) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 739019: JP Beteiligungs Holding GmbH, Pfullingen, Sandwiesenstraße 2, 72793 Pfullingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Prettl Produktions Holding GmbH", Pfullingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353728) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
JP Beteiligungs Holding GmbH, Pfullingen, Sandwiesenstraße 2, 72793 Pfullingen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 3 (Stammkapital) beschlossen.
JP Beteiligungs Holding GmbH, Pfullingen, Sandwiesenstraße 2, 72793 Pfullingen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2012 mit Nachtrag vom 01.10.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
JP Beteiligungs Holding GmbH, Pfullingen, Sandwiesenstraße 2, 72793 Pfullingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2011. Geschäftsanschrift: Sandwiesenstraße 2, 72793 Pfullingen. Gegenstand: Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art gegenüber Beteiligungsunternehmen und anderen Unternehmen sowie die Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Geschäftsführer: Prettl, Erhardt, Techniker, Pfullingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung der Beteiligung an der PRETTL Kabel- und Verdrahtungssysteme GmbH, Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin HRB 2946) aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Prettl Produktions Holding GmbH", Pfullingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353728) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.08.2011 mit Nachtrag vom 06.10.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.