JP Immobilien & EDV Kontor GmbH, Bempflingen, (Talstr. 39, 72658 Bempflingen).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung der übernehmenden Rechtsträgerin (Amtsgericht Stuttgart HRA 723285) ist am 06.10.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
JP Immobilien & EDV Kontor GmbH, Bempflingen, (Talstr. 39, 72658 Bempflingen).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung der Alleingesellschafterin vom 31.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2008 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Pelzer, Jutta, Bempflingen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "JP Immobilien & EDV Kontor e.K.", Bempflingen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung der übernehmenden Rechtsträgerin. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.