HRB 511495: JPH Vermögensverwaltung GmbH, Nesse-Apfelstädt, Thomas-Müntzer-Straße 1a, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 80.000,00 EUR auf 105.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 105.000,00 EUR.
HRB 511495:JPH Vermögensverwaltung GmbH, Nesse-Apfelstädt, Thomas-Müntzer-Straße 1a, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2015. Geschäftsanschrift: Thomas-Müntzer-Straße 1a, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Wertpapieren, Geschäftsanteilen und Grundstücken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Jens-Peter, Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen "Kartoffelhaus GmbH", mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 210525). Die Abspaltung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.