HRB 75513 B: JPKinstruments Aktiengesellschaft, Berlin, Colditzstraße 34-36, 12099 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Bruker Nano GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99662 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 75513 B: JPKinstruments Aktiengesellschaft, Berlin, Colditzstraße 34-36, 12099 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsvertrag bzw. den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages gem. § 61 UmwG zum Handelsregister eingereicht.
HRB 75513 B: JPKinstruments Aktiengesellschaft, Berlin, Colditzstraße 34-36, 12099 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 26.07.2018 zum Entwurf des Vertrages sowie vom 06.08.2018 ist die nAmbition GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 23095) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 75513 B: JPKinstruments Aktiengesellschaft, Berlin, Colditzstraße 34-36, 12099 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.07.2018 ist die Satzung geändert in § 19 (Vorsitz der Hauptversammlung) und § 4 (Wegfall Genehmigtes Kapital 2013). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 28.08.2013 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2003/I)
HRB 75513 B: JPKinstruments Aktiengesellschaft, Berlin, Colditzstraße 34-36, 12099 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der VC Fonds Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 94484 B bestehende Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf mit Wirkung zum 31.03.2017 beendet. Der mit der Investitionsbank Berlin Anstalt des des öffentlichen Rechts bestehende Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf mit Wirkung zum 31.03.2017 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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