HRB 206070: JR Grundstücksverwaltung GmbH, Lüneburg, Boecklerstraße 22, 21339 Lüneburg. Neue Geschäftsanschrift: Im Schießgraben 5, 21335 Lüneburg.
HRB 206070: JR Grundstücksverwaltung GmbH, Lüneburg, Boecklerstraße 22, 21339 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer, Kündigung, Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 206070: JR Grundstücksverwaltung GmbH, Lüneburg, Boecklerstraße 22, 21339 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Stieler, Jürgen, Adendorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 206070: JR Grundstücksverwaltung GmbH, Lüneburg, Boecklerstraße 22, 21339 Lüneburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2014. Geschäftsanschrift: Boecklerstraße 22, 21339 Lüneburg. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens und die Vermietung eigener Immobilien. Eine Tätigkeit, die nach § 34 c GewO erlaubnispflichtig wäre, ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Stieler, Jürgen, Adendorf, * ‒.‒.‒‒; Stieler, Rüdiger, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stieler OHG, Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRA 1121) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.