JSWD Jaspert Steffens Watrin Drehsen Generalplaner GmbH, Köln, (Maternusplatz 11, 50996 Köln).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WJD Bauträger GmbH & Co. KG am 21.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
JSWD Jaspert Steffens Watrin Drehsen Generalplaner GmbH, Köln, (Maternusplatz 11, 50996 Köln).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2009 mit der WJD Bauträger GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 15319) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Gesellschaft. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.