HRB 34105 B: JTW Reisen GmbH, Berlin, Elsenstr. 111, 12435 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Frenzel, Ina; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 34105 B: JTW Reisen GmbH, Berlin, Elsenstr. 111, 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Kündigung).
HRB 34105 B: JTW Reisen GmbH, Berlin, Elsenstr. 111, 12435 Berlin. Änderung zu Nr. 1: Geburtsdatum ergänzt; Geschäftsführer: Wezykowski, Werner, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: 3. Frenzel, Ina, * ‒.‒.‒‒, Meißen OT Winkwitz; Einzelprokura
HRB 34105 B: JTW Reisen GmbH, Berlin, Elsenstr. 111, 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.09.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 10 (Veräußerung, Belastung und Teilung von Geschäftsanteilen).
HRB 34105 B: JTW Reisen GmbH, Berlin, Elsenstr. 111, 12435 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Blue and White Europa-Express-Reisen GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 60421) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BaW Reisen GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 151480) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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