HRB 53835:JUSTEPAS GmbH, Köln, Mettmanner Straße 25, 40699 Erkrath.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden S.C. Johnson Bama GmbH (Amtsgericht Wuppertal, HRB 23350) am 20.05.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 53835:JUSTEPAS GmbH, Köln, Mettmanner Straße 25, 40699 Erkrath.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.02.2014 mit der S.C. Johnson Bama GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 23350) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
JUSTEPAS GmbH, Köln, Edmund-Rumpler-Str. 6, 51149 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mettmanner Straße 25, 40699 Erkrath. Bestellt als Geschäftsführer: Winter, Frank Gustav, Mettmann, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der Coffenco International GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 4180) am 13.08.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 04.04.2011 zum 04.04.2011 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
JUSTEPAS GmbH, Köln (Edmund-Rumpler-Str. 6, 51149 Köln). Zwischen JUSTEPAS GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Coffenco International GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 4180) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 13.08.2004. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der JUSTEPAS GmbH durch Beschluss vom 13.08.2004 zugestimmt.