HRB 141057 B: JaGo Bauausführungs- und Bewachungsdienst GmbH, Berlin, Manteuffelstraße 74, 12103 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
JaGo Bauausführungs- und Bewachungsdienst GmbH, Berlin, Manteuffelstraße 74, 12103 Berlin. Firma: JaGo Bauausführungs- und Bewachungsdienst GmbH Gegenstand: Die Teilberäumung und Grobreinigung von Baustellen, die Ausführung von Maler-, Lackierer-, Bodenbelags- und Beschichtungsarbeiten einschl. Vollwärmeschutz, die Vergabe von Bauaufträgen an Fachsubunternehmer für Montage von Fertigteilen, der Holz- und Bautenschutz sowie weitere Ausbautätigkeiten im Innen- und Außenbereich sowie der Betrieb eines Bewachungs- und Sicherheitsdienstes. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand)..
JaGo Bewachungs- und Baudienst GmbH, Berlin, Manteuffelstraße 74, 12103 Berlin. Firma: JaGo Bewachungs- und Baudienst GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Manteuffelstraße 74, 12103 Berlin Gegenstand: Der Betrieb eines Sicherheits- und Bewachungsdienstes sowie die Teilberäumung und Grobreinigung von Baustellen sowie die Vergabe und Überwachung von Aufträgen zur Montage von Fertigteilen und Trockenbauarbeiten an Fachsubunternehmer einschließlich der Aufmaßprüfung und Abrechnung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Ozemoya, Robundu, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.03.2012.