Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
9 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Burkert, Petra |
3.
Gladisch, Andreas, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
Einzelprokura
4.
Herr, Ulrike Dora Helene,
* ‒.‒.‒‒, Kleinmachnow
Einzelprokura |
|
a)
26.07.2024
Schuricht |
8 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Majewska-Vaassen, Marta
Geschäftsführer:
4.
Burkert, Petra, * ‒.‒.‒‒, Berlin |
Nicht mehr Prokurist:
2. Moritz, Frieder-Martin |
|
a)
07.11.2023
Schmude |
HRB 75653 B: JaKuS gGmbH, Berlin, Bülowstraße 52, 10783 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Moritz, Frieder-Martin; Geschäftsführer: 3. Majewska-Vaassen, Marta, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kahn, Diana; 2. Moritz, Frieder-Martin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 75653 B: JaKuS gGmbH, Berlin, Bülowstraße 52, 10783 Berlin. Prokura: 1. Kahn, Diana, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 75653 B: JaKuS gGmbH, Berlin, Bülowstraße 52, 10783 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage ist die VJB Jugend und Familie gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 138972 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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