HRB 14496:Jabr Ramahi LKW-Handelsges. mbH, Kaarst, Friedrich-Krupp-Str. 25, 41564 Kaarst.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LKW-Handel & Vermietung Jabr Ramahi e. K. (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 23082) am 9. September 2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 14496:Jabr Ramahi LKW-Handelsges. mbH, Kaarst, Friedrich-Krupp-Str. 25, 41564 Kaarst.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 7. August 2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 7. August 2014 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der LKW-Handel & Vermietung Jabr Ramahi e.K. (Amtsgericht Düsseldorf, HRA...) auftretenden Kaufmann Jaber -genannt Jabr- Abdel Rahman Abdel Jaber Al Ramahi übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Jabr Ramahi LKW-Handelsges. mbH, Kaarst (Friedrich-Krupp-Str. 25, 41564 Kaarst). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13. Dezember 2007. Gegenstand: Ankauf und Verkauf von Fahrzeugen aller Art, insbesondere mit Lastkraftwagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Ramahi, Jabr, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.