HRB 176093: Jacke Hausfairwaltung GmbH, Hamburg, Christoph-Probst-Weg 4, 20251 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2022. Geschäftsanschrift: Christoph-Probst-Weg 4, 20251 Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Verwaltung von Gemeinschaftseigentum, von Wohnungseigentümern und von Mietverhältnissen über Wohnräume für Dritte sowie die Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Jacke, Patrick-Marcel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Jacke, Patrick-Marcel, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Jacke Hausfairwaltung (e.K.) in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 126406) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.06.2022. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenen Rechtsträgers am 05.07.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Rechtsform: GmbH