HRB 14108: Jackelino GmbH, Niederkassel, Gladiolenweg 100, 53859 Niederkassel. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 14108: Jackelino GmbH, Niederkassel, Gladiolenweg 100, 53859 Niederkassel. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 30.000,00 EUR um 20.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR sowie in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schoeneseifen, Angelika, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 14108: Jackelino GmbH, Niederkassel, Gladiolenweg 100, 53859 Niederkassel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2016. Geschäftsanschrift: Gladiolenweg 100, 53859 Niederkassel. Gegenstand: Der Betrieb von Indoor-Spielplätzen für Kinder. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schoeneseifen, Margit, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Margit Schoeneseifen, Köln, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Indoor-Spielplätze Inh. Margit Schoeneseifen e.Kfr. mit Niederlassung in Niederkassel (Amtsgericht Siegburg, HRA 6024) betriebenen Unternehmens aus ihrem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2016.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.09.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.