Jaeger Akustik GmbH + Co KG Dresden, Dresden (Potthoffstr. 3, 01159 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 13.11.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Jaeger Akustik GmbH + Co KG Dresden, Dresden (Potthoffstr. 3, 01159 Dresden). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2005 mit Nachtrag vom 12.08.2005 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls von den selben Tagen mit der Jaeger Akustik GmbH + Co KG mit dem Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 7898) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.