Jaeger Akustik GmbH + Co KG München, München (Joseph-Dollinger-Bogen 24, 80807 München). Die Verschmelzung wurde am 01.06.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Dortmund HRA 7898).
Jaeger Akustik GmbH + Co KG München, München (Joseph-Dollinger-Bogen 24, 80807 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag, sowie des Änderungsvertrages vom 12.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag, mit der Jaeger Akustik GmbH + Co KG mit dem Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 7898) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.