Jaeger Akustik GmbH + Co KG Paderborn, Paderborn-Wewer (Eggertstr. 16, 33100 Paderborn). Die Verschmelzung ist durch Eintragung im Register der übernehmenden Jaeger Akustik GmbH + Co KG (Amtsgericht Dortmund, HRA 7898) am 20.10.2006 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Jaeger Akustik GmbH + Co KG Paderborn, Paderborn-Wewer (Eggerstr. 16, 33100 Paderborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2005 und der Änderungsverhandlung vom 12.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2005/12.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.06.2005/12.08.2005 mit der Jaeger Akustik GmbH + Co KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 7898) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.