HRA 2158: Jaeger Ausbau GmbH + Co KG Rostock, Rostock, An der Jägerbäk 1, 18069 Rostock. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jaeger Ausbau GmbH + Co KG Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 14459) am 28.07.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 2158: Jaeger Ausbau GmbH + Co KG Rostock, Rostock, An der Jägerbäk 1, 18069 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2016 mit der Jaeger Ausbau GmbH + Co KG Dortmund mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 14459) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.