HRB 757106: Jakob Garten- und Landschaftsbau GmbH, Stuttgart, Heimsheimer Straße 30, 70499 Stuttgart. Prokura erloschen: Jakob, Rüdiger, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 757106: Jakob Garten- und Landschaftsbau GmbH, Stuttgart, Dornbuschweg 19, 70191 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Heimsheimer Straße 30, 70499 Stuttgart.
HRB 757106: Jakob Garten- und Landschaftsbau GmbH, Stuttgart, Dornbuschweg 19, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakob, Rüdiger, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Jakob, Rüdiger, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 757106: Jakob Garten- und Landschaftsbau GmbH, Stuttgart, Dornbuschweg 19, 70191 Stuttgart. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Rüdiger Jakob Garten- und Landschaftsbau e. K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 731756) am 17.06.2016 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 757106: Jakob Garten- und Landschaftsbau GmbH, Stuttgart, Dornbuschweg 19, 70191 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2016. Geschäftsanschrift: Dornbuschweg 19, 70191 Stuttgart. Gegenstand: Garten- und Landschaftsbau. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Jakob, Rüdiger, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Jakob, Benjamin, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Jakob, Gudrun, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Jakob, Rüdiger, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Rüdiger Jakob Garten- und Landschaftsbau e. K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 731756) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 24.05.2016. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.