Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
2 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Kunz, Julian
Geschäftsführer:
2.
Sorgatz, Billy Rudolf, * ‒.‒.‒‒,
Belm
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
|
a)
10.08.2023
Verworrn |
HRB 52355: Jakob Hamburg Property GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main. Neuer Sitz: Berlin. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg, HRB 224700 B) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 224700 B: Jakob Hamburg Property GmbH, Berlin, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin. Firma: Jakob Hamburg Property GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, der Verkauf, die Betreuung und die Bewirtschaftung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Grundbesitz), insbesondere in Hamburg, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen, mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 KWG und des § 1 KAGG. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Kunz, Julian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.04.2001 zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.09.2012 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 52355) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz) und § 4 (Verfügung über Geschäftsanteile). Rechtsverhaeltnis: Folgende Gesellschaft ist bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: Jakob München Hatrium Property GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 52359); Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 30.05.2001
HRB 52355: Jakob Hamburg Property GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46 Frankfurter Büro Center, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main.
HRB 52355: Jakob Hamburg Property GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46 Frankfurter Büro Center, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Jakob München Hatrium Property GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52359) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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