Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
a)
Jakob.Legal.Risk Holding GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2022 hat die
Änderung des § 1
(Firma/Sitz/Geschäftsjahr/Bekanntmachungen) der Satzung
beschlossen. |
a)
29.09.2022
Weber |
HRB 14729: JAG Holding GmbH, Remlingen, Lehmerbergweg 4, 97280 Remlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR.
HRB 14729: JAG Holding GmbH, Remlingen, Birkenfelder Straße 1, 97280 Remlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Lehmerbergweg 4, 97280 Remlingen. Neues Stammkapital: 31.000,00 EUR.
HRB 14729: JAG Holding GmbH, Remlingen, Birkenfelder Straße 1, 97280 Remlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 6829: Jakob & Cie. Aktiengesellschaft, Remlingen, Birkenfelder Str. 1, 97280 Remlingen. Prokura erloschen: Giesler, Christian, Höchberg, * ‒.‒.‒‒; Leimeister, Heidi, Bischbrunn, * ‒.‒.‒‒. Die Hauptversammlung vom 15.07.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die JAG Holding GmbH mit dem Sitz in Remlingen (Amtsgericht Würzburg HRB 14729) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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