Jakobi u. Arenth Bedachungs-GmbH, Kirkel (Goethestraße 39a, 66459 Kirkel). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Jakobi u. Arenth Bedachungs-GmbH, Kirkel (Goethestraße 39a, 66459 Kirkel).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
Jakobi u. Arenth Bedachungs-GmbH, Kirkel, (Goethestraße 39a, 66459 Kirkel).Die Gesellschaft ist infolge der über ihr Vermögen erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.