HRB 17472: Jakoby Immobilien GmbH, Willich, Hochstraße 47, 47877 Willich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Knickelsdorf 55 a, 47877 Willich. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakoby, Christopher Maximilian, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17472: Jakoby Immobilien GmbH, Willich, Hochstraße 47, 47877 Willich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2019. Geschäftsanschrift: Hochstraße 47, 47877 Willich. Gegenstand: Die Vermittlung und der Nachweis von Möglichkeiten des Vertragsabschlusses für Grundstücke, Wohnräume, gewerblich genutzte Räume oder auch Erbbaurechte, Vermittlung und Abschluss von Mietverträgen in Kooperation mit Eigentümern oder Hausverwaltungen sowie die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohn- oder Geschäftsräume Dritter und die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Jakoby, Christiane Anna-Maria, Münster, * ‒.‒.‒‒; Jakoby, Christopher Maximilian, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des gesamten Vermögens der Jakoby Immobilien e.K. mit Sitz in Willich (Amtsgericht Krefeld HRA 6883) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.