HRA 113777: Jan Ihden Trading GmbH & Co. KG, Hamburg, Mönckebergstraße 31, 20095 Hamburg. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 113777: Jan Ihden Trading GmbH & Co. KG, Hamburg, Mönckebergstraße 31, 20095 Hamburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
HRA 113777: Jan Ihden Trading GmbH & Co. KG, Hamburg, Mönckebergstraße 31, 20095 Hamburg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 14/15) vom 13.02.2018 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 113777:Jan Ihden Trading GmbH & Co. KG, Hamburg, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg.Geschäftsanschrift: Mönckebergstraße 31, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (Az. 67a IN 14/15) vom 05.06.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Jan Ihden Trading GmbH & Co. KG, Hamburg, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg. (der Handel mit Grundstoffen der Nahrungsmittelproduktion und anderen Waren aller Art, die Vermittlung derartiger Geschäfte und das Eingehen von Termingeschäften. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Große Bleichen 21, 20354 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Heinrich Ihden -gegr. 1919- Industrievertretungen GmbH, Hamburg, mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Citrus Consulting Overseas GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 103733) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.