Jan an de Fähr UG (haftungsbeschränkt), Weeze, Hoest-Vornicker-Weg 9, 47652 Weeze. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Jan an de Fähr UG (haftungsbeschränkt), Weeze, Hoest-Varnicker-Weg 9, 47652 Weeze. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.06.2011 ist die Gesellschaft aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft nur gemeinschaftlich. Nunmehr bestellt als Liquidator: Janssen, Rolf, Goch, * ‒.‒.‒‒; Küster, Klaus, Weeze, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Hoest-Vornicker-Weg 9, 47652 Weeze.
Jan an de Fähr UG (haftungsbeschränkt), Weeze, Hoest-Varnicker-Weg 9, 47652 Weeze.Bestellt als Geschäftsführer: Küster, Klaus, Weeze, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Janssen, Rolf, Goch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Jan an der Fähr UG (haftungsbeschränkt), Weeze, Hoest-Varnicker-Weg 9, 47652 Weeze.Jan an de Fähr UG (haftungsbeschränkt).
Jan an der Fähr UG (haftungsbeschränkt), Weeze, Hoest-Varnicker-Weg 9, 47652 Weeze.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2008. Geschäftsanschrift: Hoest-Varnicker-Weg 9, 47652 Weeze. Gegenstand: Der Betrieb eines Ausflugslokals, insbesondere des Lokals "Jan an de Fähr". Stammkapital: 2.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Janssen, Rolf, Goch, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.