Janissen-Brass & Dannreuther Wohnungsbau GmbH, Mönchengladbach (Rasseln 15 c, 41169 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Janissen-Brass & Dannreuther Wohnungsbaugesellschaft mbH am 24.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Janissen-Brass & Dannreuther Wohnungsbau GmbH, Mönchengladbach (Rasseln 15 c, 41169 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Janissen-Brass & Dannreuther Wohnungsbaugesellschaft mbH mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 10097) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.