HRB 11988: Janzen Konzept GmbH, Siegen, Am Bahnhof 23, 57072 Siegen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Janzen, Thomas, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒; Stein, Diana, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11988: Janzen Konzept GmbH, Siegen, Am Bahnhof 23, 57072 Siegen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04. Juli 2019 Die Gesellschafterversammlung vom 04. Juli 2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Amsterdam (Niederlande) (bisher Kamer van Koophandel Unternehmensnummer 34087294) nach Siegen beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 23, 57072 Siegen. Gegenstand: Sich an anderen Unternehmen und Gesellschaften gleich welcher Art zu beteiligen, deren Geschäfte zu betreiben und zu überwachen. Stammkapital: 349.580,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Janzen, Wolfgang, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Janzen Konzept Holland B.V., Amsterdam (Niederlande) (Kamer van Koophandel, Unternehmensnummer: 34087294) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04. Juli 2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.