HRB 5890: Jedermann Aktiengesellschaft, Hausbay, Hauptstr. 33, 56291 Hausbay. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2017/07.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 14.08.2017/07.11.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2017/07.11.2017 mit der Kunststofftechnik, Jedermann GmbH mit Sitz in Hausbay (Amtsgericht Koblenz, HRB 4839) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56291 Hausbay
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Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: AG