Jello Schuhpark GmbH, Landshut (Maybachstr. 2, 84030 Landshut). Die Verschmelzung wurde am 25.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Wiesbaden HRB 13055).
Jello Schuhpark GmbH, Landshut (Maybachstr. 2, 84030 Landshut). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 01.07.2005 mit der L & S Deutschland Schuhhandels GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 13055) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.