HRA 115154: Jen Design Klose-Brüdern, Peters & Partner oHG, Hamburg, Uhlenbüttler Kamp 62, 22339 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 115154: Jen Design Klose-Brüdern, Peters & Partner oHG, Hamburg, Borsteler Bogen 27c, 22453 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Uhlenbüttler Kamp 62, 22339 Hamburg. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Liquidator: Klose-Brüdern, Jan, Groß Wittensee, * ‒.‒.‒‒; Peters, Nicolai Bayar, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Jen Design Klose-Brüdern, Peters & Partner oHG, Hamburg, Borsteler Bogen 27c, 22453 Hamburg. (die Herstellung, der Vertrieb und Handel von Audiovisionen, Multivisionen und Multimedia sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Borsteler Bogen 27c, 22453 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Klose-Brüdern, Jan, Groß Wittensee, * ‒.‒.‒‒; Peters, Nicolai Bayar, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jen Design Klose-Brüdern, Peters & Partner GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 52159) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.