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Jenisch + Jung Ingenieurgesellschaft mbH, Dreieich (HRB 50672)

Firmendaten

Anschrift
Otto-Hahn-Str. 48
63303 Dreieich
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 50672
Amtsgericht: Offenbach am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Jenisch + Jung Ingenieurgesellschaft mbH aus Dreieich ist im Handelsregister Offenbach am Main unter der Nummer HRB 50672 verzeichnet. Nach der Gründung am 24.11.2017 hat die Jenisch + Jung Ingenieurgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Konstruktiver Ingenieursbau, alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie der Erwerb von Beteiligungen an ähnlichen Unternehmen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Jenisch + Jung Ingenieurgesellschaft mbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.07.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 11.04.2018
Veränderung

HRB 50672: Jenisch + Jung Ingenieurgesellschaft mbH, Dreieich, Otto-Hahn-Str. 48, 63303 Dreieich. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 04.04.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 11.04.2018
Neueintragung

HRB 50672: Jenisch + Jung Ingenieurgesellschaft mbH, Dreieich, Otto-Hahn-Str. 48, 63303 Dreieich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2017. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Str. 48, 63303 Dreieich. Gegenstand: konstruktiver Ingenieursbau, alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie der Erwerb von Beteiligungen an ähnlichen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Jenisch, Franz-Michael, Egelsbach, * ‒.‒.‒‒; Jung, Svend, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung der Hochreither - Vorndran Ingeniergesellschaft mbH mit Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 7468) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 24.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Jenisch + Jung Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Dreieich (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 50672) als übertragender Rechtsträger mit der #DV.ÜNRF(Text="Bitte Firma des anderen beteiligten Rechtsträgers eingeben!") mit Sitz in #DV.ÜNRS(Text="Bitte Sitz des anderen beteiligten Rechtsträgers eingeben!") (#DV.ÜNRR(Text="Bitte Rechtsform des anderen beteiligten Rechtsträgers eingeben!"), eingetragen beim #DV.Register(Text="Bitte geben Sie das Register und die Nummer ein, bei dem der andere beteiligte Rechtsträger eingetragen ist!")) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

11.04.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Franz-Michael Jenisch
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Svend Jung
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 26.02.2018