HRA 735426: Jennert Verwaltungen Beteiligungen GmbH & Co. KG, Stuttgart, Baumreute 30, 70199 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.12.2021 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Jennert Verwaltungen Hotel GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 735428) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 735426: Jennert Verwaltungen Beteiligungen GmbH & Co. KG, Fellbach, Rommelshauser Straße 34, 70734 Fellbach. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Baumreute 30, 70199 Stuttgart.
HRA 735426: Jennert Verwaltungen Beteiligungen GmbH & Co. KG, Fellbach, Rommelshauser Straße 34, 70734 Fellbach. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rommelshauser Straße 34, 70734 Fellbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt allein. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Jennert Management GmbH, Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 721857). Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebes "Jennert Bau-Chemie" aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Jennert Verwaltungen GmbH & Co. KG", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 721018) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.02.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 04.02.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.